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Anlagenmechaniker/in

Tätigkeitsbeschreibung:

Allgemein betrachtet stellen Anlagenmechaniker anhand von technischen Zeichnungen und Arbeitsanweisungen einfache oder komplexe Anlagen her, die z.B. in der Versorgungstechnik, im Behälter- und Apparatebau oder auch in der Prozessindustrie zum Einsatz kommen.

Sie müssen in der Lage sein, Einzelteile oder Ersatzteile entweder konventionell (mit Hand) oder mithilfe von CNC-Maschinen anzufertigen.

Anlagenmechaniker bauen aus den Einzelkomponenten ganze Baugruppen zusammen, die bereits zu den dann fertigen und funktionstüchtigen Apparaten und Anlagen montiert werden. Die abschließende Prüfung auf deren Funktionsweise gehört mit zu deren Aufgabengebiete. Die Anlagen werden dann an die Kunden übergeben und weisen sie in die Bedienung ein. In den meisten Fällen halten die Anlagenmechaniker die Anlagen instand, bauen sie ggf. um oder erweitern deren Funktionalität.

Diese Beschreibung der Tätigkeiten trifft auf die Industrie speziell im Maschinen- oder Anlagenbau zu.

Dieser übergeordnete Begriff  „Anlagenmechaniker“  treffen seit einiger Zeit auch auf die Berufe wie z.B.

 

und einige Berufsbezeichnungen mehr zu.

© Thomas Sztanek - Fotolia.com

Checkliste:

Folgende Auswahl möglicher Fähigkeiten/ Fertigkeiten / Kenntnisse / Berufserfahrungen betreffen diese Berufsgruppen:

  • Montage / Demontage von Maschinen und Anlagen
  • Einrichtung u. Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen
  • Kenntnisse Elektrik
  • Fehlerdiagnose und Behebung
  • Reparatur Maschinen und Anlagen
  • Kenntnisse Förderbänder
  • Allgemeine Schlosserarbeiten
  • Konventionelles Drehen, Fräsen, Biegen, Schleifen
  • Abkanten
  • Aufzüge (Lift) montieren, reparieren, instand halten
  • Arbeiten nach Plan
  • Selbstständiges Arbeiten

 

Besonderheiten für die Schweiz:

Bewerber die eine Tätigkeit als Anlagenmechaniker in der Schweiz aufnehmen möchten, sollten mindestens drei Jahre Berufserfahrung auf einem der verschiedenen Gebiete mitbringen. Man muss nicht alle Fähigkeiten bzw. Kenntnisse beherrschen. Eine klar abgrenzende Spezialisierung auf einem bestimmten Gebiet ist ausreichend. Diese sollten Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen genau beschreiben.

Es ist auch nicht zwingend notwendig, dass Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Wichtig ist, dass Sie Ihre Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten in Form von Arbeitszeugnissen nachweisen können.

Danach werden Sie eine Einstufung in Facharbeiter mit Abschluss oder als Berufsarbeiter mit Erfahrung jedoch ohne Abschluss erhalten.